Rechtsrahmen / Fachwerk

Was gilt wo — und was löst welche Pflicht aus

Das Veranstaltungswesen ist in Österreich Landessache. Der Bestand führt — Einträge auf — Ebenen und — Geltungsbereichen. Die Auswahl eines Bundeslandes zeigt die dort geltenden Einträge und die übergreifend geltenden.

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HERKUNFT DER INHALTE

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Was diese Übersicht nicht ist: Das Nachschlagewerk gibt den Stand der hinterlegten Quellen wieder, ersetzt aber weder den Rechtstext noch die Auskunft der Behörde; nicht verifizierte Angaben sind gekennzeichnet und vor einer betrieblichen Entscheidung am Primärtext zu prüfen.

Grenze der Vollständigkeit: Der Bestand deckt nicht alle neun Bundesländer in gleicher Tiefe ab. Fehlt ein Eintrag, ist das eine Aussage über den Quellenbestand und kein Nachweis, dass keine Vorschrift bestünde. Maßgeblich sind der Rechtstext in geltender Fassung und der Bescheid der zuständigen Behörde.
Rollen und Pflichten / Fachwerk

Wer hat was zu tun — und wen betrifft eine Pflicht

Der Bestand führt — Pflichten für — Rollen, verteilt auf — Fundstellen; — Fundstellen betreffen mehr als eine Rolle. Links die Rollenansicht, rechts die Gegenansicht je Fundstelle.

PFLICHTEN DER GEWÄHLTEN ROLLE

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GEGENANSICHT — FUNDSTELLE WÄHLEN

Gebündelt wird über die Fundstelle: dieselbe Vorschrift kann mehrere Rollen adressieren. Eine Pflicht in der linken Liste anzuklicken wählt hier die zugehörige Fundstelle.

WELCHE ROLLEN DIESE PFLICHT BETRIFFT
HERKUNFT DER INHALTE

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Was diese Aufstellung nicht ist: Das Nachschlagewerk gibt den Stand der hinterlegten Quellen wieder, ersetzt aber weder den Rechtstext noch die Auskunft der Behörde; nicht verifizierte Angaben sind gekennzeichnet und vor einer betrieblichen Entscheidung am Primärtext zu prüfen.

Zuordnung ist betriebliche Ordnung: Die Zuweisung einer Pflicht an eine Rolle ist keine Rechtsvorschrift. Das Gesetz adressiert überwiegend die Veranstalterin oder den Veranstalter; die Weitergabe erfolgt vertraglich oder durch Bestellung. Wer delegiert, bleibt für Auswahl, Unterweisung und Aufsicht verantwortlich. Diese Ansicht ist keine Rechtsauskunft, kein Vertrag und keine Bestellung.
Begriffe / Fachwerk

Nachschlagen, was ein Begriff im Verfahren bedeutet

Der Bestand führt — Begriffe in — Feldern und bildet daraus — Querverweise zwischen Begriffen, die einander im Text erwähnen. Die Suche fasst Umlaute und deren Ersatzschreibung zusammen.

BEGRIFFE IN DER AUSWAHL

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ERKLÄRUNG
QUERVERWEISE
HERKUNFT DER INHALTE

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Was diese Begriffssammlung nicht ist: Das Nachschlagewerk gibt den Stand der hinterlegten Quellen wieder, ersetzt aber weder den Rechtstext noch die Auskunft der Behörde; nicht verifizierte Angaben sind gekennzeichnet und vor einer betrieblichen Entscheidung am Primärtext zu prüfen.

Legaldefinition und Fachbegriff: Nicht jeder Begriff hat eine gesetzliche Begriffsbestimmung. Wo eine fachliche Bestimmung ohne Legaldefinition vorliegt, ist der Eintrag als nicht verifiziert gekennzeichnet. Querverweise sind eine Lesehilfe und behaupten keinen rechtlichen Zusammenhang.
Checklisten / Fachwerk

Abhaken, was belegt geschuldet ist — Sperrpunkte zuerst

Der Bestand führt — Checklisten mit — Punkten, davon — Sperrpunkte. Eine Liste gilt erst dann als abgearbeitet, wenn kein Sperrpunkt mehr offen ist. Der Stand bleibt lokal in diesem Browser.

LISTEN IN DER AUSWAHL

Der Stand wird beim Abhaken lokal gesichert.

HERKUNFT DER INHALTE

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STAND DER GEWÄHLTEN LISTE

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Was diese Listen nicht sind: Das Nachschlagewerk gibt den Stand der hinterlegten Quellen wieder, ersetzt aber weder den Rechtstext noch die Auskunft der Behörde; nicht verifizierte Angaben sind gekennzeichnet und vor einer betrieblichen Entscheidung am Primärtext zu prüfen.

Keine Freigabe: Eine abgehakte Liste ist keine Abnahme, keine Bewilligung und kein Nachweis gegenüber Dritten. Sie ersetzt nicht das Sicherheitskonzept, nicht die Sachverständige oder den Sachverständigen und nicht die Einsatzleitung. Die Einordnung eines Punktes als Sperrpunkt ist eine betriebliche Festlegung. Die Listen sind auf das jeweilige Bundesland und den jeweiligen Bescheid anzupassen. Solange ein Sperrpunkt offen ist, wird nicht weitergearbeitet, nicht eingelassen und nicht weiterbetrieben.
Belegübersicht / Fachwerk

Welche Quelle trägt wie viel

Die Quellenverzeichnisse der vier Datendateien sind hier zusammengeführt: — Quellen, davon — mit gestützten Angaben, insgesamt — Angaben, verifiziert —.

ANGABEN JE DATENSCHICHT
BEFUND ZUM QUELLENBESTAND

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Was diese Übersicht nicht ist: Das Nachschlagewerk gibt den Stand der hinterlegten Quellen wieder, ersetzt aber weder den Rechtstext noch die Auskunft der Behörde; nicht verifizierte Angaben sind gekennzeichnet und vor einer betrieblichen Entscheidung am Primärtext zu prüfen.

Reichweite der Bilanz: Gezählt werden Angaben des hinterlegten Bestandes, nicht Vorschriften. Ein hoher Anteil verifizierter Angaben sagt, dass die Angabe am Primärtext gelesen wurde — er sagt nichts darüber, ob die Fassung noch die geltende ist und ob die Quelle für den eigenen Fall die richtige ist. Die Fundstellen führen zu den Veröffentlichungsstellen; die geltende Fassung ist dort zu prüfen.