Risikoraster / MSSV

Soziale Risiken einer Veranstaltung einschätzen

Technische Sicherheit, Brandschutz und Sanitätsdienst sind geregelt. Soziale Risiken sind es nicht. Das Raster ordnet — Risikofelder nach Eintrittsneigung und Auswirkung und führt zu jedem Feld die hinterlegten Gegenmaßnahmen.

EINSCHÄTZUNG JE RISIKOFELD

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RANGFOLGE
GEGENMASSNAHMEN ZUM GEWÄHLTEN FELD
HERKUNFT DER INHALTE

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Was dieses Raster nicht ist: Es ist Verfahrenshandwerk, keine Rechtsauskunft, keine medizinische Anleitung, keine Gefährdungsbeurteilung und kein Sicherheitskonzept. Es ersetzt weder Behörde noch Sachverständige noch Einsatzleitung. Die Risikozahl ist eine Ordnungshilfe für die eigene Beratung und keine Freigabe.

Zuständigkeit: Bei medizinischen Notlagen ist die Rettungskette zuständig, bei Straftaten die Behörde — nicht dieses Werkzeug und nicht das Personal. Rechtsgrundlagen, Rollenpflichten und Begriffe siehe Nachschlagewerk.
Eskalationsstufen / MSSV

Von der Beobachtung bis zur Übergabe

Ein Stufenmodell mit — Stufen. Jede Stufe nennt ihre Auslöser, die Zuständigkeit, den Handlungsauftrag, die Dokumentationspflicht und das Kriterium, bei dem abgebrochen oder weitergegangen wird.

STUFENLEITER

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GEWÄHLTE STUFE
ÜBERGANG
Was dieses Modell nicht ist: Es ist Verfahrenshandwerk, keine Rechtsauskunft und keine medizinische Anleitung. Es ersetzt weder Behörde noch Sachverständige noch Sicherheitskonzept noch Einsatzleitung und enthält keine Freigabe.

Zuständigkeit: Bei medizinischen Notlagen ist die Rettungskette zuständig, bei Straftaten die Behörde. Das Personal meldet, hält frei und übergibt — es beurteilt keine Zustände und trifft keine medizinischen Maßnahmen. Die Stufen sind kein Automatismus: Jede Stufe darf übersprungen werden, wenn die Lage es verlangt. Rechtsgrundlagen und Rollenpflichten siehe Nachschlagewerk.
Interventionsbaum / MSSV

Von der beobachteten Situation zur Handlung

Schritt für Schritt von der Beobachtung über Zwischenfragen zu einer empfohlenen Handlung. — Knoten, davon — Ergebnisse. Der zurückgelegte Weg bleibt sichtbar und lässt sich zurückgehen.

FRAGE
ERGEBNIS
ZURÜCKGELEGTER WEG
PRÜFUNG DER DATENSCHICHT

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Was dieser Baum nicht ist: Er ist Verfahrenshandwerk, keine Rechtsauskunft, keine medizinische Anleitung und keine Diagnose. Er ersetzt weder Behörde noch Sachverständige noch Sicherheitskonzept noch Einsatzleitung. Die Empfehlung ist ein Vorschlag für die Ausbildung und die Vorbereitung, keine Anweisung für den Einzelfall.

Zuständigkeit: Bei medizinischen Notlagen ist die Rettungskette zuständig, bei Straftaten die Behörde. Wer unsicher ist, geht den kürzeren Weg: melden und übergeben. Über Einlassstopp und Räumung entscheidet die Einsatzleitung. Rechtsgrundlagen siehe Nachschlagewerk.
Bemessung / MSSV

Personalbedarf aus den Annahmen des Betriebs

Es gibt keine belastbare Sollzahl für Personal in den sozialen Funktionen, und im Werkzeug ist kein Schlüssel hinterlegt. Gerechnet werden ausschließlich die hier eingetragenen Annahmen: Besucherzahl, Betriebsdauer, Schichtlänge, gleichzeitige Präsenz, Pausenanteil, angenommene Vorfallshäufigkeit und Bearbeitungsdauer.

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GLEICHZEITIGE PRÄSENZ JE SOZIALER FUNKTION
ANNAHMEN

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ERGEBNIS DER ANNAHMEN
RECHENWEG
KENNZAHLEN AUS DER VORFALLSDOKUMENTATION
Was diese Rechnung nicht ist: Sie ist keine Vorgabe, kein Personalschlüssel, keine Rechtsauskunft und keine behördliche Auflage. Die ausgewiesene Zahl ist die Folge der oben eingetragenen Annahmen: Andere Annahmen ergeben eine andere Zahl. Wer die Zahl verwendet, verantwortet die Annahmen.

Zuständigkeit: Maßgeblich bleiben die eigene Gefährdungsbeurteilung, das Sicherheitskonzept und der Bescheid. Bei medizinischen Notlagen ist die Rettungskette zuständig, bei Straftaten die Behörde. Rechtsgrundlagen und Rollenpflichten siehe Nachschlagewerk.
Vorfallsdokumentation / MSSV

Anonymisiert erfassen, auswerten, ausgeben

Erfassung ohne Namen: Zeit, Ort im Gelände, Risikofeld, erreichte Eskalationsstufe, Maßnahme, Übergabe und Dauer. Die Ablage bleibt in diesem Browser und wird nicht versendet. Ausgabe als JSON und als druckfähige Übersicht.

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VORFALL AUFNEHMEN

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ERFASSTE VORFÄLLE (LOKAL)
AUSGABE ALS JSON
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Was diese Dokumentation nicht ist: Sie ist kein Protokoll für Behörden, keine Anzeige, kein Einsatzbericht und kein Nachweis gegenüber Dritten. Sie ist ein Arbeitsmittel für die eigene Nachbesprechung und für die Annahmen der nächsten Bemessung.

Keine Namen: Es sind keine Namen, keine Kontaktangaben und keine Merkmale einzutragen, über die eine Person bestimmbar wäre. Der Sachvermerk beschreibt die Maßnahme, nicht die Person. Bei medizinischen Notlagen ist die Rettungskette zuständig, bei Straftaten die Behörde. Rechtsgrundlagen, Aufbewahrung und Auskunftsrechte siehe Nachschlagewerk.