Seit 1. Juli 2026 verlangt § 26 des Wiener Veranstaltungsgesetzes 2020 bei bestimmten Veranstaltungen ein Awareness-Konzept und Awareness-Beauftragte. Hier steht, wann die Pflicht greift, wie viele Beauftragte es braucht — und ein Entwurf des Konzepts nach dem Formular der MA 36 zum Ausdrucken.
Musikalische Darbietungen.
Tanzfläche oder Stehplatzbereich vor der Bühne.
Alkoholische Getränke werden ausgeschenkt.
Die Veranstaltung endet nach 21 Uhr.
Das Konzept legt mindestens eine Rettungskette fest: einen Auslöser, den das Publikum kennt — ein Codewort, das Ansprechen des Teams, einen Infopunkt —, und die Schritte danach, die betroffene Personen schnell und sicher aus der Situation bringen. Das Publikum wird darüber informiert, etwa mit Aushängen, auf der Website oder beim Ticket.
Die Beauftragten tragen jederzeit empfangsbereite Kommunikationsgeräte. Sie dürfen andere Aufgaben übernehmen, solange die Awareness-Arbeit nicht leidet. Mindestens jede zweite beauftragte Person muss weiblich sein.
Im Fall einer Prüfung muss das Formular der MA 36 oder ein gleichwertiges Dokument vorliegen.
| Besucher*innen | Beauftragte | davon mind. weiblich |
|---|---|---|
| unter 300 | keine Pflicht | — |
| ab 300 | 1 | — |
| ab 600 | 2 | 1 |
| ab 1.000 | 3 | 2 |
| ab 2.000 | 4 | 2 |
| ab 3.000 | 5 | 3 |
| ab 4.000 | 6 | 3 |
| ab 5.000 | legt die Behörde fest | mind. die Hälfte |
Die Pflichtangaben des Formulars als Eingabe. Alles bleibt in diesem Browser — nichts wird gesendet. Am Ende ausdrucken oder als PDF speichern; Geburtsdaten der Beauftragten erst auf dem Ausdruck ergänzen.